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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Entwurf, Stand 01.11.2026.. Wird vor dem Livegang anwaltlich geprüft.

1. Geltung

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen von Revenads, einer Marke von Spark Automations, Marcus Weixler, BSc, Stadlauer Straße 64/6/46, 1220 Wien (im Folgenden „Revenads“), gegenüber Unternehmern. Leistungen an Verbraucher bietet Revenads nicht an; der Kunde bestätigt bei Vertragsschluss, als Unternehmer zu handeln.

1.2 Vertragsbestandteile in dieser Rangfolge: (a) das Angebot mit Leistungsbeschreibung, Vergütung und Laufzeit, (b) der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), (c) das gesondert bestätigte Hinweisblatt „Rechtliche Zulässigkeit der Ansprache“, (d) diese AGB. Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn Revenads ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.3 Änderungen, Weisungen und Freigaben erfolgen in Textform (E-Mail genügt).

2. Vertragsschluss

Angebote von Revenads sind freibleibend und 30 Tage gültig. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform annimmt oder Revenads mit der Leistung beginnt. Das Strategiegespräch vor Vertragsschluss ist kostenlos und unverbindlich.

3. Leistungen: Tätigkeit, kein Erfolg

3.1 Revenads erbringt die im Angebot beschriebenen Dienstleistungen des KI Outbound Systems, insbesondere Zielgruppenanalyse, Recherche und Anreicherung von Kontaktdaten, Erstellung personalisierter Nachrichtensequenzen, deren Versand nach Freigabe, Vorsortierung von Antworten und Koordination von Terminen.

3.2 Geschuldet ist die sorgfältige und fachgerechte Durchführung dieser Tätigkeiten, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Revenads schuldet insbesondere keine bestimmte Zahl an Antworten, Terminen, Angeboten, Abschlüssen oder Umsätzen, soweit nicht die Pipeline-Garantie nach Ziffer 4 etwas anderes bestimmt. Angaben zu Erfahrungswerten, Prognosen, Fallbeispielen oder Zielgrößen sind unverbindliche Schätzungen und weder Beschaffenheitszusage noch Garantie.

3.3 Revenads übernimmt eine Garantie ausschließlich in Form der Pipeline-Garantie nach Ziffer 4, mit den dort genannten Bedingungen und der dort genannten Rechtsfolge. Abschlüsse und Umsätze des Kunden garantiert Revenads nicht.

3.4 Revenads darf zur Leistungserbringung Software-Dienste und Unterauftragnehmer einsetzen (für personenbezogene Daten nach Maßgabe des AVV) und gleichwertige Dienste austauschen. Eine bestimmte Verfügbarkeit von Drittdiensten ist nicht Teil der Leistung.

4. Pipeline-Garantie (Leistungszusage)

4.1 Inhalt. Revenads garantiert, dass der Kunde im vereinbarten Zeitraum qualifizierte Erstgespräche im Pipeline-Wert von mindestens dem Fünffachen der Gesamtvergütung erhält. Die Garantie ist erfüllt, sobald eines der beiden folgenden Ziele erreicht ist, je nachdem, was zuerst eintritt:

Gesamtvergütung ist die Summe aller Nettoentgelte, die der Kunde für Einrichtung und Betreuung im vereinbarten Zeitraum zahlt. Pipeline-Wert ist die Zahl der qualifizierten Erstgespräche multipliziert mit dem durchschnittlichen Auftragswert nach Ziffer 4.2. Die garantierte Zahl an Erstgesprächen (fünffache Gesamtvergütung geteilt durch den durchschnittlichen Auftragswert, aufgerundet) wird im Angebot genannt.

4.2 Auftragswert. Der durchschnittliche Auftragswert wird vor Vertragsschluss gemeinsam festgelegt und als feste Zahl im Angebot genannt. Eine spätere Änderung wirkt sich auf die Garantie nur aus, wenn beide Parteien sie in Textform vereinbaren.

4.3 Qualifiziertes Erstgespräch ist ein Termin, den Revenads mit einer Person bucht, die der im Angebot festgelegten Zielgruppe (insbesondere Branche, Unternehmensgröße, Region) und einer der dort genannten Entscheiderrollen entspricht.

4.4 Beanstandung. Der Kunde kann einen gebuchten Termin innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Terminbenachrichtigung in Textform mit Begründung beanstanden, wenn die Person nicht der Zielgruppe oder Rolle nach Ziffer 4.3 entspricht. Ohne fristgerechte Beanstandung gilt der Termin als qualifiziert. Ein berechtigt beanstandeter Termin zählt nicht; Revenads bemüht sich um Ersatz.

4.5 Voraussetzungen. Die Garantie gilt nur, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten (Ziffer 6) erfüllt, insbesondere Freigaben innerhalb von 3 Werktagen erteilt, gebuchte Termine wahrnimmt, den Versand nicht auf eigenen Wunsch unterbricht und das vereinbarte Versandvolumen nicht verringert. Verzögerungen aus der Sphäre des Kunden verlängern den vereinbarten Zeitraum entsprechend, ohne die Garantie zu erweitern.

4.6 Nachweis. Revenads führt eine Aufstellung aller gebuchten Termine im gemeinsamen Workspace. Sie ist Grundlage für die Feststellung, ob das Pipeline-Ziel erreicht ist. Der Kunde teilt Revenads auf Anfrage in Textform mit, welche Aufträge aus vermittelten Erstgesprächen entstanden sind und mit welchem Nettowert; das ist Grundlage für das Auftrags-Ziel.

4.7 Einzige Rechtsfolge. Ist am Ende des vereinbarten Zeitraums keines der beiden Ziele nach Ziffer 4.1 erreicht, setzt Revenads die Leistungen ohne zusätzliche Vergütung fort, bis eines der Ziele erreicht ist, höchstens für 3 Monate. Rückzahlungen, Minderung, Schadenersatz oder weitere Ansprüche aus der Garantie bestehen nicht; zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

5. Rechtliche Verantwortung für die Ansprache

5.1 Der Kunde ist Werbender. Er legt Zielmärkte, Zielgruppe, Kanäle, Inhalte, Angebot und Zeitpunkt der Ansprache abschließend fest und gibt jede Zielgruppe, Datenquelle und Sequenz vor dem Versand in Textform frei. Ohne Freigabe versendet Revenads nicht.

5.2 Hinweis von Revenads. Revenads hat den Kunden darauf hingewiesen, dass Werbung per E-Mail und über Nachrichtenfunktionen sozialer Netzwerke (zum Beispiel LinkedIn) in Österreich (§ 174 TKG 2021), Deutschland (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG) und der Schweiz (Art. 3 Abs. 1 lit. o UWG) auch gegenüber Unternehmen grundsätzlich eine vorherige Einwilligung des Empfängers voraussetzt und Verstöße zu Unterlassungs-, Kosten- und Schadenersatzansprüchen sowie Verwaltungsstrafen gegen den Kunden und Revenads führen können. Der Kunde bestätigt diesen Hinweis gesondert im Hinweisblatt.

5.3 Revenads erbringt keine Rechtsberatung. Die rechtliche Prüfung der Zulässigkeit der Ansprache in den jeweiligen Zielländern obliegt dem Kunden; er kann dafür eigenen Rechtsrat einholen.

5.4 Der Kunde ist verantwortlich für die Richtigkeit seiner Angebote, Werbeaussagen und Kennzeichen sowie für Impressum, Datenschutzhinweise und, soweit vorhanden, Nachweise über Einwilligungen oder Kundenbeziehungen.

5.5 Revenads darf Kampagnen aussetzen, wenn eine Abmahnung, Beschwerde oder behördliche Anfrage eingeht oder Revenads eine Ansprache für rechtswidrig hält. Der Vergütungsanspruch für erbrachte Leistungen bleibt bestehen.

5.6 Abmahnungen gegen den Kunden trägt der Kunde. Abmahnungen, Unterlassungsaufforderungen, einstweilige Verfügungen, Klagen, Vertragsstrafen, Schadenersatzforderungen, Verwaltungsstrafen und Bußgelder, die wegen der Ansprache gegen den Kunden als Werbenden gerichtet werden, sowie die damit verbundenen Anwalts-, Gerichts- und sonstigen Kosten trägt allein der Kunde. Revenads übernimmt diese weder ganz noch teilweise und erstattet sie nicht, auch nicht im Wege des Regresses, außer in den Fällen von Ziffer 10.1. Die Vergütung bleibt davon unberührt.

6. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde stellt rechtzeitig alle Informationen, Zugänge und Ansprechpersonen bereit, insbesondere Kalenderzugang, Freigaben, Unternehmensangaben und Sperrlisten bestehender Kunden. Er bearbeitet übergebene Antworten und Termine zeitnah und teilt Revenads Widersprüche, Beschwerden und Abmahnungen, die ihm zugehen, unverzüglich mit. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verschieben Termine und Zusagen entsprechend; Mehraufwand kann gesondert verrechnet werden.

7. Konten, Domains und Drittplattformen

7.1 Versanddomains, Postfächer und Plattformkonten werden auf den Kunden registriert oder ihm bei Vertragsende übertragen, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt. Die Hauptdomain des Kunden wird nicht für den Versand genutzt.

7.2 Bedient Revenads Konten des Kunden (zum Beispiel LinkedIn, E-Mail), bleibt der Kunde deren Inhaber und Vertragspartner der Plattform. Revenads weist darauf hin, dass die Nutzungsbedingungen von Plattformen, insbesondere die LinkedIn-Nutzervereinbarung, automatisierte Aktivitäten und die Kontonutzung durch Dritte einschränken oder untersagen. Einschränkungen, Sperren oder der Verlust von Konten, Kontakten oder Zustellbarkeit (Spam-Filter, Sperrlisten) können nicht ausgeschlossen werden. Der Kunde trägt dieses Risiko; Revenads hält die mit dem Kunden vereinbarten Versandlimits ein und haftet im Übrigen nach Ziffer 10.

8. Daten und Datenschutz

8.1 Soweit Revenads personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, ist der Kunde Verantwortlicher und Revenads Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO); es gilt der AVV. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung und die Informationspflichten (Art. 14 DSGVO) verantwortlich; Revenads unterstützt ihn dabei, unter anderem mit einem Datenschutzhinweis und einer Widerspruchsmöglichkeit in jeder Erstnachricht.

8.2 Revenads nutzt Kampagnendaten nicht für eigene Zwecke oder für andere Kunden. Widersprüche werden auf einer kundenbezogenen Sperrliste geführt. Nach Vertragsende werden die Daten nach dem AVV gelöscht oder übergeben.

8.3 Kontaktdaten stammen aus Datenbanken Dritter. Revenads wählt diese Anbieter sorgfältig aus, übernimmt aber keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten.

9. Freistellung durch den Kunden

9.1 Der Kunde hält Revenads hinsichtlich aller Ansprüche Dritter (einschließlich Empfängern, Mitbewerbern, Verbänden und betroffenen Personen) sowie der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung schad- und klaglos, soweit diese darauf beruhen, dass - (a) vom Kunden bereitgestellte Daten, Inhalte oder Kennzeichen Rechte Dritter verletzen, - (b) die vom Kunden freigegebene Ansprache gegen Rechtsvorschriften verstößt, nachdem Revenads gemäß Ziffer 5.2 hingewiesen hat, oder - (c) der Kunde gegen Pflichten aus diesem Vertrag oder gegen Weisungen verstößt, die Revenads ihm empfohlen hat,

jeweils soweit der Kunde dies zu vertreten hat. Ein Mitverschulden von Revenads mindert den Anspruch entsprechend. Die Freistellung gilt nicht, soweit Revenads den Anspruch vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

9.2 Revenads informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und gibt ohne seine Zustimmung keine Anerkenntnisse ab.

10. Haftung

10.1 Unbeschränkte Haftung nur in zwingenden Fällen. Revenads haftet unbeschränkt nur bei Vorsatz, bei krass grober Fahrlässigkeit, für Personenschäden und soweit eine Haftung nach zwingendem Recht (etwa dem Produkthaftungsgesetz) nicht beschränkt werden kann.

10.2 Keine Haftung für leichte Fahrlässigkeit. Die Haftung von Revenads für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen, ausgenommen Personenschäden.

10.3 Begrenzung bei grober Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit, die nicht krass grob ist, haftet Revenads nur für den typischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden und der Höhe nach begrenzt auf die Nettovergütung, die der Kunde in den sechs Monaten vor dem schädigenden Ereignis tatsächlich bezahlt hat, insgesamt höchstens auf diesen Betrag je Vertragsjahr.

10.4 Ausgeschlossene Schäden. Außer in den Fällen von Ziffer 10.1 haftet Revenads nicht für - (a) entgangenen Gewinn, entgangene Aufträge, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden, - (b) Ansprüche Dritter gegen den Kunden, insbesondere Abmahnungen und andere Ansprüche aus Wettbewerbs-, Telekommunikations- und Datenschutzrecht, sowie Verwaltungsstrafen und Bußgelder (Ziffer 5.6), - (c) Einschränkungen, Sperren oder den Verlust von Konten, Kontakten, Domains oder Zustellbarkeit bei Plattformen und E-Mail-Anbietern (Ziffer 7), - (d) Inhalte, Zielgruppen, Datenquellen und Sequenzen, die der Kunde freigegeben hat (Ziffer 5.1), - (e) Richtigkeit und Vollständigkeit von Daten aus Datenbanken Dritter (Ziffer 8.3), - (f) Ausfälle, Änderungen oder Fehler von Software-Diensten, Plattformen und Schnittstellen Dritter sowie höhere Gewalt, - (g) Reputationsschäden und Datenverlust, soweit der Kunde seine Daten nicht selbst angemessen gesichert hat, - (h) das Ausbleiben eines wirtschaftlichen Erfolgs; die Pipeline-Garantie nach Ziffer 4 bleibt davon unberührt, ihre einzige Rechtsfolge ist Ziffer 4.7.

10.5 Beweislast. Der Kunde hat das Verschulden von Revenads, auch dessen Grad, sowie Schaden und Ursächlichkeit nachzuweisen.

10.6 Mitverschulden. Ein Mitverschulden des Kunden, insbesondere durch Freigaben, Vorgaben, verspätete Mitwirkung oder unterlassene Hinweise, mindert die Haftung entsprechend.

10.7 Die Regelungen dieser Ziffer gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Unterauftragnehmer von Revenads. Sollte eine Haftungsbeschränkung unwirksam sein, gilt sie im gesetzlich größtmöglichen Umfang.

11. Verjährung und Beanstandungen

11.1 Beanstandungen der Leistung sind innerhalb von 14 Tagen ab Erbringung in Textform mitzuteilen; danach gilt die Leistung als genehmigt, soweit der Mangel erkennbar war.

11.2 Schadenersatzansprüche des Kunden gegen Revenads sind bei sonstigem Verfall innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen, spätestens jedoch innerhalb eines Jahres ab dem schädigenden Ereignis. Das gilt nicht in den Fällen von Ziffer 10.1.

12. Vergütung und Zahlung

12.1 Preise in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Setup-Gebühr bei Vertragsschluss, monatliche Pauschale jeweils im Voraus zum Monatsbeginn, zahlbar binnen 14 Tagen ohne Abzug.

12.2 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Geschäfte zwischen Unternehmern sowie die gesetzliche Pauschale für Betreibungskosten. Revenads darf Leistungen und die Übergabe von Domains, Postfächern und Daten bis zur Zahlung offener Rechnungen zurückhalten und Kampagnen pausieren.

12.3 Kosten für Daten, Tool-Lizenzen und Domains, die für den Kunden angefallen sind, werden nicht erstattet. Bei vorzeitiger Beendigung erfolgt keine Rückerstattung für laufende Abrechnungszeiträume, soweit gesetzlich nicht zwingend anders vorgesehen.

13. Laufzeit und Kündigung

13.1 Mindestlaufzeit und Verlängerung ergeben sich aus dem Angebot; ohne Regelung gilt eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten, danach ist der Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform kündbar.

13.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Revenads liegt insbesondere vor, wenn der Kunde eine Ansprache verlangt, die Revenads für rechtswidrig hält, mit einer Zahlung länger als 30 Tage in Verzug ist oder Revenads wegen Inhalten oder Vorgaben des Kunden in Anspruch genommen wird.

13.3 Pausieren ist nur nach Vereinbarung möglich; die Laufzeit verlängert sich entsprechend.

14. Vertraulichkeit und Referenzen

Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, auch nach Vertragsende. Revenads nennt den Kunden nur mit dessen Zustimmung als Referenz. Allgemeine Methoden, Vorlagen und Werkzeuge von Revenads bleiben bei Revenads.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Zwingende Vorschriften des Rechts am Ort der Empfänger bleiben unberührt.

15.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für 1220 Wien sachlich zuständige Gericht, soweit der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich hat. Revenads darf den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand klagen.

15.3 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.